Geld zurück vom Finanzamt - ganz einfach durch die Arbeitnehmerveranlagung!

Verschenken Sie nicht leichtfertig Geld an den Fiskus!

Durch eine Arbeitnehmerveranlagung können Sie zu viel bezahlte Lohnsteuer wieder zurück holen.

Sie erhalten eine umfassende Beratung betreffend der Absetzbarkeit von ...

  • Werbungskosten
  • Berufsgruppenpauschale
  • Kinderfreibetrag
  • Kinderbetreuungskosten
  • Sonderausgaben
  • außergewöhnliche Belastungen
  • und vieles mehr

Wussten Sie, dass ...

Steuerberatungskosten sind in voller Höhe als Sonderausgaben abzugsfähig!

Für Arbeitnehmerveranlagungen wird ein reduzierter Pauschalbetrag berechnet. Im Rahmen des kostenlosen Erstgespräches wird das Pauschalhonorar vereinbart.